Motorbootführer*in

Inhalte
  • Gemäß APV Bootsdienst in der jeweils gültigen Fassung.
  • Theorie, mind. 30 UE
    unter anderem:
    • Dienstvorschrift Wasserwacht
    • Gesetzeskunde, Schifffahrtsordnung
    • Bezeichnung des Fahrwassers Betonnung, Befeuerung
    • Fahrmanöver, Wetterkunde, Seemannschaft
    • Bootsarten, Motoren
    • Wasserwachtspezifische Themen
  • Praxis mind. 10 UE
    unter anderem:
    • Grundfertigkeiten z. B. An- und Ablegen
    • Umgang mit der Bootsausrüstung
    • Einsatz von Rettungsmitteln und Rettungsmanöver
    • Umgang mit Tauwerk bzw. Knoten
Teilnehmende Aktive Mitglieder der Wasserwacht, die als Bootsführer vorgesehen sind. Teilnahmevoraussetzungen
  • am Tag der Prüfung wurde das 18. Lebensjahr vollendet
  • DRSA/SI oder GO
  • Nachweis der aktiven Zugehörigkeit in einer Wasserwacht-Gemeinschaft
  • Nachweis über zweijährige aktive Mitarbeit im Bootsdienst des WRD
  • abgeschlossene Ausbildung zum Bootsmann
  • erfolgreich abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung
  • erfolgreich abgeschlossene Digitalfunkausbildung
  • ärztl. Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, keine Anzeichen sonstiger Krankheiten oder körperlich geistiger Mängel, nicht älter als 12 Monate Kopie
  • Fahrerlaubnis oder pol. Führungszeugnis
Wichtige HinweiseZur Vorprüfung werden mehr Teilnehmer als im späteren Kurs zugelassen. Die maximale Teilnehmerzahl für den Lehrgang nach der Vorprüfung liegt bei 10 Teilnehmern.

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