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Sanitätstrupp
Mindestqualifikation:
Jeweils eine Person mit
abgeschlossener Ausbildung als Sanitäter*in
abgeschlossener Ausbildung in "Erweiterter Erster Hilfe" (Helfergrundausbildung)
Material:
Sanitätsausstattung nach DIN 13155, geeignetes Kommunikationsmittel, AED und ggf. weiteres Material
Primär übernimmt dieser die sanitätsdienstliche Versorgung, sowie im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Transport, ggf. Herstellung der Transportfähigkeit.
Der Trupp kann zur Erhöhung seiner Mobilität mit einem Einsatzmittel (Kfz) ergänzt werden.