Mindestqualifikation:- ein*e Helfer*in mit abgeschlossener Ausbildung als Sanitäter*in
- drei Helfer*innen mit abgeschlossener Ausbildung in "Erweiterter Erster Hilfe" (Helfergrundausbildung)
Material:
mindestens eine Sanitätsausstattung nach DIN 13155, geeignetes Kommunikationsmittel und mindestens eine Trageeinrichtung (z. B. Trage, Spineboard, Rettungstuch)